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   LG Bonn, 11.10.1988 - 13 O 419/87   

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https://dejure.org/1988,2824
LG Bonn, 11.10.1988 - 13 O 419/87 (https://dejure.org/1988,2824)
LG Bonn, Entscheidung vom 11.10.1988 - 13 O 419/87 (https://dejure.org/1988,2824)
LG Bonn, Entscheidung vom 11. Oktober 1988 - 13 O 419/87 (https://dejure.org/1988,2824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 811
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 188/82

    Wirksamkeit der Einwilligung in einen Diagnoseeingriff

    Auszug aus LG Bonn, 11.10.1988 - 13 O 419/87
    Die behauptete Ablehnung der Einwilligung in den Eingriff im damaligen Zeitpunkt erscheint verständlich (siehe im einzelnen hierzu BGHZ 90, 96), da sie keine akuten Beschwerden hatte und eine vitale Indikation zur Entfernung des betreffenden Zahnes, wie dargelegt, nicht bestand.
  • BGH, 04.11.1975 - VI ZR 226/73

    Ärztliche Aufklärung - Konsultationen - Patient - Verjährungsfrist -

    Auszug aus LG Bonn, 11.10.1988 - 13 O 419/87
    Für den Gegenbeweis liegt die Beweislast beim behandelnden Arzt, also beim Kläger (BGH NJW 1976, 363).
  • BGH, 26.02.1985 - VI ZR 124/83

    Aufklärung über das Risiko einer Operation

    Auszug aus LG Bonn, 11.10.1988 - 13 O 419/87
    Die, Aufklärung muss deshalb die im großen und ganzen bestehenden Risiken einer ordnungsgemäßen Behandlung zum Gegenstand haben, wobei sich ihre Intensität nach dem Einzelfall richtet (BGH, NJW 1985, 2192).
  • LG München I, 26.04.1985 - 12 O 6980/83
    Auszug aus LG Bonn, 11.10.1988 - 13 O 419/87
    So waren in den Entscheidungen, auf welche die Beklagte sich beruft (LG Dortmund; 2 0 29/79 - 7.500,-- DM; LG Heidelberg - 3 0 96/82 - 10.000,-- DM; OLG München - 14 440/78 - 15.000,-- DM; LG Augsburg - 6 0 689/87 - 9.000,-- DM; LG München I - 12 0 6980/83 - 12.000,-- DM), die Patienten, soweit Altersangaben vorliegen, jünger als die Beklagte, neben Gefühlsbeeinträchtigungen wurden, auch Schmerzen geäußert, der Schmerzensgeldanspruch war aufgrund eines Behandlungsfehlers begründet, es floss Speichel unbemerkt aus dem Mundwinkel, das Geschmacksempfinden auf einer Zungenseite ging verloren oder es traten zusätzlich Behinderungen beim Sprechen ein.
  • OLG Koblenz, 25.11.2013 - 5 U 1202/13

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Einbringung eines zu großen Implantats durch einen

    Der vom LG Bonn am 11.10.1988 ( 13 O 419/87 = VersR 1989, 811 = ZfS 1989, 192 ) entschiedene Fall führt bei einer Indexanpassung bereits zu einem Schmerzensgeld von 5.163 EUR und damit einem das hier zuerkannte Schmerzensgeld übersteigenden Betrag.
  • OLG Oldenburg, 22.12.1992 - 5 U 106/92

    Nervschädigung, Arzthaftung, Zahnarzt, Sensibilitätsstörung, Zahn,

    Hierzu wird etwa auf die Entscheidungen des OLG Oldenburg vom 4.2.1986 (VersR 1987, S. 1022 ) und des LG Bonn vom 11.10.1988 (VersR 1989, S. 811) verwiesen.
  • LG Bonn, 10.04.1995 - 9 O 200/94

    Privatliquidation - Inlay: Aufbaufüllung nach GOZ-Nr. 218 oder nach Nrn. 205 bis

    zahnärztlichen Vorgehens (vgl. BGH, MDR 1994, 1089; LG Bonn, VersR 1989, 811; Gaisbauer, VersR 1991, 865).
  • OLG Oldenburg, 08.02.1994 - 5 U 120/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Aufklärungsmangel, Zahnarzt

    Die Landgerichte Bonn und Oldenburg sowie das Oberlandesgericht Düsseldorf haben den Geschädigten in derartigen Fällen wegen Verletzung der Aufklärungspflicht 6.500 DM bzw. 9.000 DM sowie 10.000 DM an Schmerzensgeld zugesprochen (vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 1989, 290 ; LG Bonn, VersR 1989 811).
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